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   BVerwG, 13.12.1967 - IV C 147.65   

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https://dejure.org/1967,524
BVerwG, 13.12.1967 - IV C 147.65 (https://dejure.org/1967,524)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1967 - IV C 147.65 (https://dejure.org/1967,524)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - IV C 147.65 (https://dejure.org/1967,524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 130 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 3 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 317
  • NJW 1968, 956
  • MDR 1968, 439
  • DVBl 1968, 514
  • DVBl 1968, 666
  • DÖV 1968, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die von den Klägern angeregte Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1967 - 4 C 147.65 - BVerwGE 28, 317), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Der erkennende Senat hat mit Blick auf die im Interesse der Beteiligten liegende Verfahrensbeschleunigung davon abgesehen, auch die an demselben wesentlichen Verfahrensmangel wie das Berufungsurteil leidende erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (zu dieser revisionsgerichtlichen Befugnis vgl. Urteile vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 147.65 - BVerwGE 28, 317 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 147/65] und vom 18. November 1982, a.a.O. S. 6).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

    Eine Erörterung in der Sache hat bislang nicht stattgefunden; sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht haben die Klage als unzulässig abgewiesen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1967 - 4 C 147.65 - BVerwGE 28, 317 und vom 18. November 1982 - 1 C 62.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Die Revision des Klägers, über die der Senat nach § 141 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 und § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann, führt zur Zurückverweisung der Sache (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO), und zwar entsprechend dem Antrag des Klägers im Interesse der Verfahrensbeschleunigung zur Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht und nicht an das Verwaltungsgericht (zur Möglichkeit einer Zurückverweisung an dieses s. BVerwGE 28, 317 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 147/65]).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Eine Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht, wie sie der Kläger angeregt hat, ist nicht veranlaßt (vgl. dazu BVerwGE 28, 317 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 147.65]).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Da auch das Verwaltungsgericht lediglich durch Prozeßurteil entschieden, eine Erörterung der Sache selbst also bisher überhaupt noch nicht stattgefunden hat, macht der Senat von der ihm prozeßrechtlich gegebenen Befugnis Gebrauch, die Sache an das zuständige erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen (vgl. BVerwGE 28, 317).
  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 C 62.81

    Beklagter - Auslegung einer Klageschrift - Auslegungshilfe

    Da der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts an demselben wesentlichen Verfahrensmangel wie das Berufungsurteil leidet, macht der erkennende Senat von der Möglichkeit Gebrauch, beide Vorentscheidungen aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Münster zurückzuverweisen (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO; vgl. dazu BVerwGE 28, 317 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 147/65]).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 146.67

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der

    Da das Verwaltungsgericht durch Prozeßurteil entschieden hat, war die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückzuverweisen (BVerwGE 28, 317 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 147/65]).
  • BVerwG, 04.12.1968 - IV B 167.68

    Rechtsmittel

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits mehrfach entschieden, daß es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, daß ein Gericht eine ästhetische Würdigung - wie sie hier bei der Frage, ob die Einheitlichkeit des Orts- oder Straßenbildes durch den Bau der Beigeladenen beeinträchtigt wird, vorgenommen werden mußte - stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 147.65 - mit weiteren Nachweisen [DÖV 1968, 287], in BVerwGE 28, 317 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 147/65] insoweit nicht abgedruckt).
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